Bei Krankenfahrten werden Patienten und Patientinnen zum Arzttermin – je nach Gesundheitszustand – sitzend oder liegend oder in die Klinik bzw. nach Hause gefahren. Benötigen Sie einen Krankentransport und haben Sie Fragen, ob Sie Krankenfahrten in Anspruch nehmen können? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen wichtige Informationen rund um das Thema Krankenfahrten. Sie erfahren, wie Sie einen Krankenfahrdienst bestellen und wie die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährleistet ist.
Im Raum Bad Neuenahr-Ahrweiler ist Taxi Quelle übrigens Ihr kompetenter Ansprechpartner für Krankenfahrten.
Wenn Sie Krankenfahrten mit einem Taxiunternehmen vereinbaren möchten, benötigen Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung – einen sogenannten Transportschein – von Ihrem behandelnden Arzt. Die Verordnung Ihres Arztes muss ferner bereits vor der Krankenfahrt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Wird der Transportschein von Ihrer Krankenkasse abgestempelt, so können Sie sich an einen Krankenfahrdienstleister wie Taxi Quelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler wenden und Ihre Fahrt buchen.
Damit verordnete Krankenfahrten auch von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Sie lediglich zwei Kreuze an der richtigen Stelle der Überweisung setzen: Kreuzen Sie das erste Kreuz bei „Taxi/Mietwagen“ an und das zweite Kreuz (je nach Bedarf bzw. Zustand des Patienten bzw. der Patientin) bei „Tragestuhl“ oder „liegend“.
Wenn Sie diese beiden Kreuze gesetzt haben, haben Sie Ihren Transportschein richtig ausgefüllt. Nun können Sie die Krankenbeförderung vielfältiger Taxi- und Krankenfahrdienste in Anspruch nehmen.
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass seit Januar 2019 Fahrten mit einem Taxi zu oder von ambulanten Behandlungen für bestimmte Patienten und Patientinnen nicht vorab von der Krankenkasse genehmigt werden müssen. Zu diesen Patienten und Patientinnen zählen Menschen:
Taxi Quelle arbeitet mit allen Krankenkassen zusammen. Wenn Sie Krankenfahrten in anderen Städten nutzen, vergewissern Sie sich am besten bereits vor Antritt der Fahrt, ob das jeweilige Unternehmen mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet.
Bitte beachten Sie auch, dass die Zuzahlungspflicht des Patienten entfällt, wenn Sie einen Befreiungsausweis vorzeigen können. Aktuell liegt dieser Betrag bei 10 % des Fahrpreises bzw. bei mind. 5,00 € und maximal 10,00 €.